Austauschgeräte

Perfekt getauscht

Aus Gründen des Umweltschutzes hat der Gesetz- und Verordnungsgeber unter bestimmten Voraussetzungen den Austausch veralteter Feuerstätten vorgeschrieben.

Nach der Bundesemissionsschutzverordnung (BlmSchV) müssen Einzelfeuerungsanlagen nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Ab 2015 gelten die Werte der Stufe 2

31.12.2017 Anlagen mit dem Typenschild zwischen 01.01.1975 und 31.12.1984
31.12.2020 Anlagen mit dem Typenschild zwischen 01.01.1985 und 31.12.1994
31.12.2024 Anlagen mit dem Typenschild zwischen 01.01.1995 und 21.03.2010

Ausnahmen von der Nachweispflicht sind vorgesehen:

  • Herde und Backöfen mit einer Leistung unter 15 KW
  • Offene Kamine, Badeöfen, Grundöfen
  • Kamine und Öfen die vor 1950 errichtet wurden
  • Anlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt

Der Austausch veralteter Feuerstätten rechnet sich in jedem Fall.
Er schont Geldbeutel und Umwelt, denn moderne Öfen haben einen höheren Wirkungsgrad und verbrauchen weniger Brennstoff. Wahlweise können diese Geräte auch mit einer elektronischen Abbrandsteuerung ausgerüstet werden.

Die maßgeblichen Anforderungen sind unter hki-online.de (Menüpunkt "HKI-Datenbank") hinterlegt.
Einzelheiten zur Abnahme und den Gebühren finden Sie unter schornsteinfeger.de.